Bundesratswahlen: Wer sich den Fragen von PROTELL stellte (und wer nicht)Publié le: 04.12.2018

PROTELL hat am 23. November den Kandidatinnen und dem Kandidaten für die Ersatzwahlen in den Bundesrat einen Fragenbogen zugestellt, welcher darauf abzielte, deren Positionen zum Waffenrecht in Erfahrung zu bringen; es wurde um dessen Beantwortung bis zum 28. November gebeten.

Am 26. November teilte uns die FDP per E-Mail mit, ihre Kandidaten würden den Fragebogen nicht beantworten. Die Begründung hierfür lautete wie folgt:

«Danke für die untenstehende Anfrage. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass sich beide Kandidaten zurzeit voll und ganz auf die Hearings und natürlich auf die Geschäfte in der Session konzentrieren möchten.»

Frau Heidi Z’graggen antwortete nicht. Sie beliess es dabei, uns über ihren persönlichen Mitarbeiter mündlich auszurichten, dass sie zahlreiche Fragebogen erhalten habe.

Frau Viola Amherd hingegen machte sich die Mühe, unsere Fragen zu beantworten. Obschon ihre Positionen nicht jenen entsprechen, die PROTELL vertritt, danken wir ihr im Namen unserer 13'500 Mitglieder und veröffentlichen nachfolgend ihre Antworten:

1. Sind Sie Mitglied von PROTELL oder erwägen Sie einen Beitritt?
Nein.

2. Gehören Sie der parlamentarischen Gruppe für ein freiheitliches Waffenrecht an oder beabsichtigen Sie ihr beizutreten?
Nein.

3. Teilen Sie unseren Standpunkt, wonach das geltende Waffengesetz vollauf genügt, um die öffentliche Sicherheit zu garantieren, und somit jede weitere Verschärfung dieses Gesetzes abzulehnen ist?
Die Schweiz hat ein gutes Waffengesetz. Mir der EU-Waffenrichtlinie übernehmen wir die nötigen Anpassungen, damit wir dem bilateralen Vertrag Schengen/Dublin weiterhin gerecht werden und damit die Sicherheit in unserem Land gewährleisten.

4. Die Milizsoldaten können gemäss heutiger Gesetzgebung nach Erfüllung der Dienstzeit ihre Ordonnanzwaffe behalten. Sind Sie der Meinung, dass dies auch in Zukunft ohne zusätzliche Einschränkungen möglich sein soll, also ohne Übernahme der einschlägigen Bestimmungen der EU-Waffenrichtlinie?
Auch mit dem neuen Gesetz können alle Milizsoldaten ihre Ordonanzwaffe ohne zusätzliche Einschränkung behalten.

5. Volk und Parlament haben bereits zweimal die Nachregistrierung von Waffen deutlich abgelehnt:

https://www.nzz.ch/volk_und_staende_entscheiden_ueber_die_waffenschutzinitiative- 1.9499914
https://www.srf.ch/news/schweiz/session/nationalrat-gegen-nachtraegliche-registrierung-von- waffen
Sind Sie willens, sich einer Nachregistrierung der Legalwaffen entgegenzustellen?
Die meisten Waffenbesitzer haben ihre „verbotenen“ Waffen schon gemeldet. Wer dies noch nicht hat, hat drei Jahre Zeit, die Waffen zu melden. Auch Waffen, die direkt von der Armee übernommen werden, müssen nicht registriert werden.

6. Unterstützen Sie bei einer allfälligen Gesetzesänderung das Verbot deren Rückwirkung, wenn dadurch legal erworbene Waffen einfacher eingezogen werden können?
Diese Frage liess Frau Amherd unbeantwortet.

7. Sind Sie der Ansicht, dass gesetzestreue Schweizer Bürger und gesetzestreue ausländische Einwohner mit C-Bewilligung handelsübliche Feuerwaffen erwerben dürfen, ohne den Grund für diesen Erwerb den Behörden gegenüber legitimieren zu müssen?
Nein.

8. Eine wachsende Anzahl von Schiessständen sieht sich rechtlichem Druck ausgesetzt, insbesondere in Bezug auf Lärmemissionen, obschon sie seit Jahrzehnten bestehen und deren Nutzungsintensität nicht zugenommen hat. Unterstützen Sie den Schutz der Schiessstände, die seit mehr als zehn Jahren in Betrieb sind?
Diese Problematik steht nicht in Zusammenhang mit der Waffenrichtlinie.

9. Die IGS https://eu-diktat-nein.ch/ hat zusammen mit den Referendumsträgern, welche die Interessen der Legalwaffenbesitzer wahren (Milizsoldaten, Schützen, Jäger, Sammler und Büchsenmacher), das Referendum gegen das neue Waffengesetz ergriffen, mit dem eine Mehrheit des Bundesparlaments die EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz umsetzen will. Unterstützen Sie dieses Referendum?
Nein, ich unterstütze das Referendum nicht.

 

PROTELL appelliert an die Eidgenössischen Räte anlässlich der Ersatzwahlen in den Bundesrat die Rechte und Freiheiten der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer zu wahren.