Neuerdings können auch die bisher mit der Pistole bewaffneten Berufsmilitärs das Stgw 90 als Dienstwaffe fassenGepostet am: 29.11.2023

„Das Sturmgewehr ist […] ein in der Schweiz traditionelles und sichtbares Zeichen für die Verteidigungsbereitschaft“. Unter anderem mit dieser bemerkenswerten und absolut zutreffenden Begründung hat der Chef der Armee (CdA) entschieden, dass nun auch die bisher mit der Pistole bewaffneten Berufsmilitärs das Sturmgewehr 90 als Dienstwaffe fassen können. Berufsmilitärs, die dies wünschen, müssen dafür weder einen Waffenerwerbsschein noch einen Schiessnachweis vorlegen, natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger Hinderungsgründe aufgrund des Waffengesetzes. 

PROTELL begrüsst diesen Entscheid, denn er unterstreicht die Bedeutung, welche die persönliche Waffe nach wie vor einnimmt. Schliesslich wird diese nach vollendeter Dienstzeit – ungeachtet dessen, ob diese in einer Miliz- oder Berufsformation erbracht wurde – abgegeben. Damit wird sie zur Waffe des Bürgers. Dies widerspiegelt, zusätzlich zur Schweizer Tradition, eine bewährte Komponente unserer Landesverteidigung und ist ein wichtiges Merkmal des Selbstverständnisses unseres Landes.  

PROTELL bittet den CdA zu prüfen, inwieweit die für die Berufsmilitärs getroffene Entscheidung auch den Milizformationen zugutekommen könnte.