Zentrales Waffenregister: Nein zu dieser Zwängerei!Gepostet am: 16.06.2023

Mit der parlamentarischen Initiative 22.440 "Zunahme der Gewaltbereitschaft und privater Waffenbesitz. Es braucht ein zentrales Waffenregister!" fordert die grüne Nationalrätin Marionna Schlatter, dass der Bund eine zentrale Datenbank einführt, in der alle Feuerwaffen registriert werden müssenEs handelt sich dabei um den x-ten Versuch, ein zentrales Waffenregister einzuführen. Dieses Vorhaben hat PROTELL, Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, schon immer bekämpft. Auch Volk und Stände haben sich klar dagegen ausgesprochen, als sie die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" am 13. Februar 2011 ablehnten, welche u. a. ebendies forderte. 

PROTELL wird sich erneut gegen diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre wehren, zumal ein zentrales Waffenregister keinen Gewinn für die öffentliche Sicherheit darstellt. Vielmehr würden Waffenbesitzer in unserem Land dadurch unter einen Generalverdacht gestellt, obwohl es sich um verantwortungsbewusste und gesetzestreue Bürger handelt. Unsere Opposition gegen dieses Vorhaben werden wir in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats beginnen, mit Hilfe von Nationalrat Jean-Luc Addor, dem Präsidenten von PROTELL, der ihr angehört.  

Einleitend stellen wir eine gewisse Verwirrung im Text dieser Initiative fest, in dem unbegreiflicherweise der private Waffenbesitz mit dem zusammenhangslosen Thema der Rüstungskontrolle vermischt wirdbekanntlich betrifft letztere nicht Privatpersonen, sondern Staaten (bei uns das VBS).  

Als falsche Prämisse für ihren abgedroschenen Vorschlag stützt sich die vorliegende parlamentarische Initiative auf eine unbewiesene Behauptung: Eine angebliche Zunahme der Gewaltbereitschaft, für die weder eine Statistik noch sonstige Belege präsentiert werden. Davon ausgehend wird zudem ein erfundener Zusammenhang zwischen dem Erwerb sowie Besitz von Waffen und der Bereitschaft zur Gewaltanwendung mittels dieser Waffen hergestellt. Die Verquickung von "Coronaskeptikern" mit einem angeblichen Anstieg der Gewaltbereitschaft ist eine haltlose Behauptung, denn in Wirklichkeit ist und bleibt die Schweiz eines der Länder mit der höchsten Waffendichte, ist aber gleichermassen eines der sichersten Länder der Welt 

Zur ersten falschen Prämisse kommt eine zweite hinzu: Die Parlamentarische Initiative ist vom Gedanken beseelt, dass ein zentrales Register Aufschluss gibt über die Gründe, warum Bürger einen Waffenerwerbsschein beantragen. Das ist natürlich falsch. Denn ein mögliches Zentralregister wird nur Waffen erfassen, nicht aber Absichten oder Beweggründe (es sei denn, Frau Schlatter will  was wir uns nicht vorstellen können – aus diesem Register ein Instrument der Politischen Polizei machen?).  

Der Vorschlag von Frau Schlatter widerspricht dem Föderalismus, der im Waffengesetz verankert ist: Es sind nämlich die Kantone, nicht der Bund, die das Waffengesetz vollziehen (Art. 38 Abs. 1 WG), gerade in Bezug auf das  kantonale – elektronische Informationssystem über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen (Art. 32a Abs. 2 WG). Es ist daher logisch, dass es Sache der Kantone ist, ihre jeweiligen Waffenregister zu führen.  Diese sind bereits seit 2016 untereinander vernetzt (mittels der Online-Abfrage Waffenregister OAWR)ein Umstand, vor dessen Risiken für die Freiheitsrechte und die Privatsphäre PROTELL seinerzeit gewarnt hat. 

Die Initiative beruft sich weiterhin auf die angebliche Transparenz, die ein zentrales Register schaffen würde. Auch hier verkennt sie die Qualität der Arbeit, welche die Kantone bei der Verwaltung der kantonalen Register und deren Online-Abfragetools an den Tag legen.  

Der von der Initiative erhoffte Effekt beruht auf keinem nachgewiesenen Zusammenhang zwischen einer Zentralisierung von heute kantonalen Registern und Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Dies leuchtet ein, weil wie üblich nur gesetzestreue, verantwortungsbewusste Bürger in ihrer Privatsphäre betroffen wären, aber eben nicht die Kriminellen. Letztere handeln zumeist mit illegal erworbenen und besessenen Waffen – und es liegt auf der Hand, dass selbst ein zentralisiertes Register niemals in der Lage sein wird, nicht gemeldete Waffen zu erfassen.  

Die Nutzlosigkeit eines zentralen Waffenregisters wird noch deutlicher, wenn wir die heutige Situation genauer betrachten: 

  • Personen, die zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden, kann bereits nach geltendem Recht (Art. 8 Abs. 2 Bst. c WG) der Waffenerwerbsschein verweigert oder  bei bestehendem Waffenbesitz – sämtliche Waffen rasch entzogen werden (Art. 31 Abs. 1 Bst. b WG). Zu diesem Zweck müssen die Kantone zeitnah handeln können. Ein Bundesregister schafft hier keine zusätzliche Sicherheit – vielmehr bestünde die Gefahr, dass bewährte Abläufe innerhalb der Polizei verkompliziert und verlangsamt würden.  

  • Nebst dem bereits erwähnten gegenseitigen Zugriff auf kantonale Datenbanken, welche mit der Online-Abfrage Waffenregister (OAWR) untereinander vernetzt sind, bestehen bereits mehrere zentral geführte Register (zusammengefasst unter der Plattform ARMADA). In diesen Datenbanken sind Personen lückenlos erfasst, welchen eine waffenrechtliche Bewilligung entzogen oder verweigert oder bei denen Waffen beschlagnahmt wurden; sowie denen aufgrund der Militärgesetzgebung die persönliche Waffe oder die Leihwaffe abgenommen, entzogen oder gar nicht erst abgegeben wurde.

  • Seit 2008 jede Veräusserung einer Feuerwaffe meldepflichtig. Das Schweizer Waffengesetz wurde im Zuge der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie erst kürzlich deutlich verschärft und damit eine weitreichende Waffen-Nachmeldepflicht implementiert (Art. 42b Abs. 1 WG). 

  • Die Schweiz wird von Jahr zu sicherer (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik: «2021 wurden 42 vollendete Tötungsdelikte polizeilich registriert. Dabei handelt es sich um einen der tiefsten Werte seit Beginn der Erhebung im Jahr 1982.») Verbrechen mit Schusswaffen sind in unserem Land eine Seltenheit (PKS 2021 mit Aufschlüsselung nach Tatmitteln), solche mit legal erworbenen Waffen erst recht.   

Aus diesen Gründen fordert PROTELL das Bundesparlament und – in einem ersten Schritt – die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates auf, der Pa. iv.  Schlatter 22.440 nicht Folge zu leisten. Dabei handelt es sich um eine weitere Initiative, die, ohne objektive Notwendigkeit oder Nutzen für die öffentliche Sicherheit, dazu führen würde, dass das Vertrauen, das zwischen dem Staat und seinen verantwortungsbewussten, gesetzestreuen Bürgern bestehen muss, noch stärker ramponiert würde, als es die mehrfachen Verschärfungen des Waffengesetzes bereits erreicht haben. Diese Bürger (also wir alle...) würden noch stärker als heute kontrolliert (man könnte sogar sagen: überwacht) und ihre Privatsphäre beschädigt. Insbesondere zeigt sich überdeutlich, dass dies nur ein weiterer Schritt in Richtung des erklärten Ziels der Befürworter solcher Initiativen wäre: Die Entwaffnung der Bürger.