Vernehmlassung zum Bundesbeschluss - PROTELL antwortet !Gepostet am: 24.12.2017

PROTELL die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht hat die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der
EU-Waffenrichtlinie zeitgerecht an das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement (EJPD) eingereicht.

PROTELL hält dabei in Ihrer Stellungnahme unmissverständlich fest, dass jede weitere Verschärfung des bestehenden Schweizer - Waffengesetzes für die Gesellschaft unnötig und unakzeptabel ist.

Mit der Gesellschaft PROTELL ist das bestehende Waffengesetz nicht verhandelbar. Sollte der Bundesrat
nach der Vernehmlassung an seiner Position festhalten, wird PROTELL den rechtstaatlichen Weg eines Referendums
einschlagen müssen.

Hans-Peter Wüthrich, Präsident
Jean-Luc Addor, Vizepräsident
Robin Udry, Generalsekretär

 

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Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie