Ab sofort muss dem WES-Gesuch kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werdenGepostet am: 23.01.2023

Seit dem 23. Januar 2023 haben die kantonalen Waffenbüros (und im Kanton Zürich die Gemeinden) das Recht, eine Abfrage im Strafregister zu machen. Dadurch können sie die Voraussetzungen für die Erteilung von Waffenerwerbsscheinen, Ausnahmebewilligungen oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses abklären, ohne dass der Gesuchsteller einen Strafregisterauszug beilegen muss. Diese Abfrage ist nicht kostenpflichtig.Dadurch wird das Gesuch nicht nur schneller, da die Wartezeit für den Auszug entfällt, sondern auch um CHF 20 günstiger.