Ausser Spesen nichts gewesenGepostet am: 22.08.2018

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates ignoriert die Schützinnen und Schützen

 

Eine Mitteilung der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS)


Die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats hatten öffentlich Hoffnungen geschürt, dass die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Sinne der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) angepasst wird. Das Resultat der Kommissionssitzung zeigt nun, dass es sich um leere Versprechungen gehandelt hat.
Am 13. und 14. August hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) den vom Nationalrat angepassten Bundesbeschluss zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie diskutiert. Im Vorfeld der Kommissionsdebatte hatten Mitglieder der SiK-S in den Medien angekündigt, dass der Beschluss den Bedürfnissen der Schützinnen und Schützen, Jäger und Waffenbesitzenden angepasst werden soll, um ein drohendes Referendum eben dieser Kreise zu verhindern. Passiert ist – ausser in einem Punkt – das Gegenteil: Einerseits wurden Forderungen der IGS ignoriert, andererseits wurden für Schützinnen und Schützen sowie Waffenbesitzende wichtige Beschlüsse des Nationalrats rückgängig gemacht.
Zwar hat die SiK-S die vom Nationalrat beschlossene Ausnahmeregelung für Ordonnanzwaffen bestätigt, was bedeutet, dass auch in Zukunft eine direkt nach Beendigung der Dienstzeit übergebene Ordonnanzwaffe weiterhin keine verbotene Waffe ist. Doch auf die Forderung der IGS, alle Ordonnanzwaffen, respektive alle im Schiesssport verwendeten halbautomatischen Waffen, nicht der Kategorie der verbotenen Waffen zuzuordnen, wurde nicht eingegangen. Ein Antrag, wonach zumindest Ordonnanzwaffen, die von späteren Besitzenden übernommen werden, nicht als verbotene Waffen gelten sollen, wurde mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Verkauft ein ehemaliger Armeeangehöriger sein Sturmgewehr weiter, wird also aus einer bisher legalen plötzlich eine verbotene Waffe.


Bedauerliche Rückschritte der SiK-S


Der zweiten zentralen Forderung der IGS ist die SiK-S zumindest zum Teil gefolgt. Die IGS hatte immer wieder betont, dass eine Nachregistrierung von Volk und Parlament abgelehnt worden ist und dass deshalb der entsprechende Passus im Bundesbeschluss gestrichen werden muss. Konkret sieht der Entwurf des Bundesrats vor, dass Besitzende einer Feuerwaffe, die künftig zur Kategorie der verbotenen Waffen gehören soll, den Besitz einer solchen Waffe innerhalb von drei Jahren von den kantonalen Behörden bestätigen lassen müssen. Diese Nachregistrierungspflicht wollte die SiK-S zwar nicht komplett streichen, sie beantragt aber mit 9 zu 4 Stimmen, es bei einer einfachen Meldung zu belassen, um den administrativen Aufwand für die Kantone zu verringern.
In zwei anderen Punkten hat die SiK-S Lockerungen des Nationalrats wieder zurückgenommen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass der Erwerb von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität weiterhin ohne Genehmigung möglich sein soll. Die SiK-S ist nun zurückgekrebst und schlägt vor, dass nur zum Waffenerwerb berechtigte Personen auch Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität erwerben dürfen. Die Inhaber von Waffenhandelsbewilligungen müssten aber gemäss dem Willen der Kommission nicht Buch führen über diese Ladevorrichtungen. Ebenso verlangt die SiK-S, genau wie der Bundesrat und die EU-Waffenrichtlinie, dass alle wesentlichen Waffenbestandteile markiert werden müssen. Der Nationalrat hatte die Markierungspflicht gestrichen. Damit sind weitere zentrale Forderungen der IGS nicht erfüllt.
Damit nicht genug: Äusserst stossend sind die Beschlüsse der SiK-S, in den Artikeln 28c und 28d auf die Version des Bundesrats einzuschwenken. Der Nationalrat hatte in den beiden Artikeln die für die IGS inakzeptablen Kann-Formulierungen eliminiert. Ausnahmebewilligungen hätten gemäss dem Willen des Nationalrats erteilt werden müssen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Der Entwurf des Bundesrats hingegen sieht vor, dass Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Damit wären Schützinnen und Schützen sowie Waffenbesitzende der behördlichen Willkür ausgeliefert. Die SiK-S hat nun genau diese Kann-Formulierungen wiedereingeführt. Dieser Entscheid, der den Interessen der Schützinnen und Schützen sowie der Waffenbesitzenden diametral widerspricht, wurde von der SiK-S in der Medienmitteilung verschwiegen. Die Absichtserklärung der SiK-S, mit den Schützinnen und Schützen sowie den Waffenbesitzenden eine Lösung finden zu wollen, wurde mit diesem Entscheid ad absurdum geführt.


Lösung ist weiter weg als erhofft


Die IGS wird nach den enttäuschenden Beschlüssen der SiK-S ihre Lobbyarbeit verstärken und vor der Herbstsession Kontakt zu den Mitgliedern des Ständerats aufnehmen. Ebenso wird sie mit Nationalrätinnen und Nationalräten das Gespräch suchen, damit diese im zu erwartenden Differenzbereinigungsverfahren ihre Ende Mai getroffenen Entscheide verteidigen.
Die IGS zählt darauf, dass in den abschliessenden Debatten im Ständerat und in der Einigungskonferenz die Interessen der Schützinnen und Schützen, Jäger und Waffenbesitzenden ernst genommen und berücksichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, behalten sich die Mitgliedverbände der IGS und die Schweizer Offiziersgesellschaft (SOG) alle Optionen offen. Dazu zählt auch das Ergreifen des Referendums. Der definitive Referendumsentscheid wird aber erst gefällt, wenn die bereinigte Fassung des Waffengesetzes vorliegt.


Weitere Auskünfte
Paul Röthlisberger, Vizepräsident SSV, 079 600 30 40, paul.roethlisberger@swissshooting.ch
Beat Hunziker, Sekretär IGS, 079 886 67 68, beat.hunziker@swissshooting.ch
Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS)